FRAGEN ?

 

WIEVIEL BEHANDLUNGEN WERDEN VON DEN KRANKENKASSEN GEZAHLT?

Der Heilmittelkatalog legt ganz genau fest, was und wie viel der Arzt „im Regelfall“ verordnen darf. Der Katalog sieht dafür meist 6 (manchmal auch 10) Anwendungen vor. Ist danach das Therapieziel nicht erreicht, kann der Arzt bis zu zwei Folgeverordnungen (manchmal auch darüber hinaus) ausstellen, wozu oft ein Therapiebericht des Krankengymnasten / Physiotherapeuten herangezogen wird. Bessern sich auch nach der maximalen Anzahl der Anwendungen die Beschwerden nicht, muss der Patient vor einem neuen „Regelfall“ (Ausstellung eines neuen Rezeptes) eine Pause von 12 Wochen einlegen. Der jeweilige Regelfall beruht immer auf ei und der gleichen Diagnose. Stellt sich im Behandlungsverlauf eine weitere Erkrankung bei dem Patient ein, erfolgt somit ein neuer Regelfall, der dann ebenso behandlungswürdig sein kann. Bei bestimmten schweren bzw. chronischen Diagnosen kann der Arzt eine Verordnung außerhalb des Regelfalls ausstellen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die physiotherapeutischen bzw. krankengymnastischen Anwendungen durch ein Budget begrenzt werden.

Für Verordnungen außerhalb des Regelfalls benötigt der Patient in den meisten Fällen eine Genehmigung seiner jeweiligen Krankenkasse.

 

WIE LANGE DAUERT EINE MASSAGE ODER EINE KRANKENGYMNASTIK?

Die reguläre Behandlungszeit beträgt je nach Therapie zwischen15 bis 60 Minuten.

 

WANN WIRD KRANKENGYMNASTIK / PHYSIOTHERAPIE VON DEN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN GEZAHLT?

Nur wenn der Arzt eine Verordnung für Krankengymnastik/Physiotherapie ausgestellt hat, können die gesetzlichen Krankenkassen die entstehenden Kosten der jeweiligen Versicherten übernehmen. Das Rezept kann von einem Facharzt oder Hausarzt ausgestellt sein. Die seit 1. Juli 2004 geltenden Heilmittelrichtlinien, die von den Krankenkassen und dem Bundesausschuss der Ärzte erstellt wurden, regeln, welche Maßnahmen bezahlt werden oder auch nicht. Dieser Heilmittelkatalog gilt für alle gesetzlich versicherten Patienten und beinhaltet alle Heilmittel, die ein Arzt zu Lasten der Krankenkassen verordnen darf. Folgende Therapien werden gezahlt:

• Krankengymnastik auch nach Bobath, Vojta und PNF

• manuelle Therapie (auch für Säuglinge und Kleinkinder)

• Kiefergelenktherapie

• klassische Massage

• Bindegewebsmassage

• manuelle Lymphdrainage

• Traktionsbehandlung

• Wärmetherapie z.B. in Form von Heißluft, Fango, Paraffin

• Kälteanwendungen (z.B. Eis)

• Elektrotherapie

• Ultraschall

• heiße Rolle

Gilt dies alles auch für Privatpatienten?

Privatpatienten benötigen lediglich ein Rezept um physiotherapeutische/ /krankengymnastische Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Zu Beginn der Behandlungen sollte der Patient mit seinem behandelnden Krankengymnast/Physiotherapeut einen Behandlungsvertrag erstellen. Nach Beendigung der Therapie erhält der Patient von seinem Therapeuten eine Rechnung, die er dann bezahlen muss. Zusammen mit seinem Rezept reicht der Patient diese Rechnung bei seiner Krankenkasse ein, um somit seine Erstattung zu erhalten.

 

WORAUF SIE BEI EINER HEILMITTELVERORDNUNG ACHTEN SOLLTEN.

• Behandlungsart und deren Anzahl sind in einem Katalog für Heilmittel festgelegt und dienen dem Arzt als Arbeitsgrundlage.

• Alle auf dem Rezept vorgenommenen schriftlichen Veränderungen müssen vom Arzt signiert und gestempelt sein.

• pro Rezept kann ein vorrangiges Heilmittel und ein ergänzendes Heilmittel je Indikation verordnet werden. Daraus folgt, dass pro Rezept maximal 2 Heilmittel verordnet werden.

• enthalten sein muss das Heilmittel, die Diagnose, die Leitsymptomatik, der Indikationsschlüssel, der Stempel, die Unterschrift vom Arzt und die Anzahl der verordneten Heilmittel

• sind Sie gebührenpflichtig? Achten Sie auf das Kreuz!

• im Regelfall beginnt die Therapie mit der Erstverordnung.

Achten Sie auf das Kreuz!

• danach die Folgeverordnung. Achten Sie auf das Kreuz!

• wichtig ist die Anzahl der Behandlung pro Woche

• im Regelfall wird die Physiotherapie 6x verordnet

• bei Verordnung außerhalb des Regelfalls ist eine Begründung des Arztes notwendig

Einige Abkürzungen der Heilmittelverordnung in der Physiotherapie Massagetherapie

• KMT = Klassische Massage

• BGM = Bindegewebsmassage

• SM = Segmentmassage

• PM = Periostmassage

• CM = Colonmassage

• MLD- 30/ 45/ 60 = Manuelle Lymphdrainage

30/ 45/ 60 Min.

Bewegungstherapie

• KG = allgemeine Krankengymnastik

• KGG = Krankengymnastik mit Gerät

• MT = Manuelle Therapie

• TR = Traktionsbehandlung

• ET = Elektrotherapie Thermotherapie

• KT = Kältetherapie

• WT Ultraschall = Wärmetherapie mittels Ultraschall

• WT Warmpackung/ Fango = Wärmetherapie mittels Warmpackung

Standardisierte Heilmittelkombination

• D1 = Standardisierte Heilmittelkombination

• die Rezeptfarbe ist blau

• mit der Heilmittelverordnungsnummer 13

• die Physiotherapie ist eine medizinische Leistung und Teil des Heilmittelprogramms der Berufsgenossenschaften und der Krankenversicherungen

• der Behandlungsbeginn erfolgt spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum

• eine 10-tägige Behandlungspause wird akzeptiert

• das Rezept der Berufsgenossenschaften ist DIN A4 groß

 

WAS MUSS ICH ZU MEINEM TERMIN MITBRINGEN?

Sie sich selbst, Etwas Zeit,

Ihr Rezept mit Rezeptgebühren.

Arztberichte bzw. Röntgenbilder.

Ihre Krankenversichertenkarte

 

KANN ICH BEI IHNEN BARGELDLOS BEZAHLEN?

Ja. Sie können Ihre Rezeptgebühren, Behandlungen und Rechnungen bequem und bargeldlos mit Ihrer EC-Karte bezahlen.

 

ICH NEHME DAS MEDIKAMENT MACUMAR. STELLT DAS EIN PROBLEM DAR?

Macumar wird bei Herz- und Blutgefäßerkrankungen wie z.B. Herzinfarkt oder Thrombosegefährdung eingesetzt, um das Blut zu verdünnen. Generell ist die Macumarmedikation keine Kontraindikation, jedoch sollten Sie vor der Behandlung darauf hinweisen.

 

WAS IST DER UNTERSCHIED ZWISCHEN PHYSIOTHERAPEUT UND KRANKENGYMNAST?

Es gibt keinen Unterschied. 1994 wurde das Berufsbild und die Ausbildungsinhalte vom Gesetzgeber an die europäischen Normen angepasst. Seitdem sind Krankengymnasten eben Physiotherapeuten.

Physiotherapie Heier

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